Wie schon das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2020 wird auch das Sommersemester 2021 aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie nicht auf den "Freischuss" im Jurastudium angerechnet werden. Dies hat das Niedersächsische Justizministerium in Abstimmung mit den juristischen Fakultäten im Land entschieden.
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