Das Sommersemester 2021 wird, wie schon die beiden vorherigen Semester, für Studierende der Rechtswissenschaft an baden-württembergischen Fakultäten nicht auf den sogenannten Freischuss im Rahmen der ersten juristischen Prüfung angerechnet. Das baden-württembergische Justizministerium ändere dazu derzeit die entsprechende Regelung in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO), teilte Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Montag mit.
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