Montag, 10.8.2020
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht beim Paintball zuschauen

Die Möglichkeit für Kinder unter zehn Jahren, beim Paintball-Spiel zuzuschauen, verstößt gegen Vorschriften des Jugendschutzrechts. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster am 06.08.2020 in einem Eilverfahren entschieden. Schon das Zusehen gefährde das geistige und seelische Wohl von Kindern dieser Altersgruppe.

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