Freitag, 5.2.2021
Jobticket wegen Parkplatznot ist kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug
Die Überlassung eines Jobtickets, das in erster Linie der Beseitigung der Parkplatznot auf den von der Arbeitgeberin unterhaltenen Parkplätzen dienen soll, stellt bei den Mitarbeitenden keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden und darauf hingewiesen, dass bislang auch die Parkplätze kostenfrei zur Verfügung gestellt worden seien, ohne dass dies eine Lohnversteuerung nach sich gezogen hätte. Mehr lesen