Mittwoch, 21.7.2021
Verfassungsbeschwerde gegen staatliche Nutzung von "Zero-Day-Schwachstellen" unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung von IT-Sicherheitslücken, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind ("Zero-Day-Schwachstellen"), durch die baden-württembergische Polizei für unzulässig erachtet. Den Staat treffe hier zwar eine konkrete grundrechtliche Schutzpflicht, er müsse zum Schutz der Nutzer informationstechnischer Systeme vor Angriffen Dritter auf diese Systeme beitragen. Die Möglichkeit einer Verletzung dieser Schutzpflicht sei aber nicht hinreichend dargelegt worden. Zudem sei der Subsidiaritätsgrundsatz nicht beachtet worden.

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