Donnerstag, 15.9.2022
EGMR: Frankreich muss Anträge von IS-Rückkehrern besser prüfen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich dafür verurteilt, die Anträge französischer Anhängerinnen der Terrororganisation Islamischen Staats und ihrer Kinder auf Rückkehr aus Syrien nicht angemessen geprüft zu haben. Zwar ergebe sich aus der EMRK keine generelle Pflicht für Länder, IS-Ausreiser wieder zurückzuholen. Die Behörden und Gerichte müssten die Anträge aber genauer prüfen und ausreichend Rechtsschutz gewähren, so der EGMR.

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