Montag, 2.11.2020
Jobcenter muss Kosten für Unterrichts-iPad nicht erstatten

Schüler im Hartz-IV-Bezug haben auch dann keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten für ein iPad durch den Grundsicherungsträger, wenn in ihrer Klasse ein auf die Verwendung solcher Tablets gestützter Unterricht stattfindet. Ein iPad sei ein Luxusartikel und kein notwendiger Schulbedarf, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 06.10.2020, ließ aber die Revision zu.

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