Mittwoch, 16.12.2020
Maskenpflicht im Unterricht auch inzidenzunabhängig möglich

Der Landkreis Helmstedt als Infektionsschutzbehörde ist berechtigt, für sein Kreisgebiet eine über die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinausgehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht anzuordnen, die nicht erst bei Erreichen eines Schwellenwertes von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Sieben-Tages-Inzidenz) eingreift. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit Eilbeschluss vom 15.12.2020 entschieden.

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