Dienstag, 30.11.2021
Ab Dezember neues Minderungsrecht bei zu langsamem Internet

Mit einer zum 01.12.2021 in Kraft tretenden Regelung im Telekommunikationsgesetz steigt der Druck auf die Internetanbieter, den Verbrauchern die vertraglich zugesicherte Bandbreite auch wirklich zu liefern. Nach Nutzung einer App zur Internetmessung kann er dann seine Monatszahlung mindern, sollte die Leistung geringer sein als vertraglich zugesichert. Verbraucherschützer feiern dies als großen Schritt in die richtige Richtung.

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