Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden. Das sind die Ziele des neuen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes, das der Bundestag am 03.07.2020 beschlossen hat, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt.
Mehr lesenDie Intensivpflege soll mit neuen Regelungen eine bessere Versorgung ermöglichen und weniger anfällig sein für Fehlanreize. Hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vorsieht, die nur von besonders qualifizierten Ärzten verordnet werden darf. Die außerklinische Intensivpflege kann in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden.
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