Wer einen Erstattungsanspruch wegen einer Flugannullierung gegen eine Luftfahrtgesellschaft hat, die in die Insolvenz gefallen ist, sollte diesen Anspruch zur Tabelle feststellen lassen. Anderenfalls bleibt der Fluggast nach einer Entscheidung des BGH gegebenenfalls auf seinen Kosten sitzen, wenn das Insolvenzverfahren inzwischen aufgehoben ist. In diesem etwas ungewöhnlichen Fall klärte das Gericht das Schicksal eines Beförderungsanspruchs in der Insolvenz.
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