Freitag, 20.1.2023
Keine Umgehung des Bienenschutzes durch Notfallzulassung

Sind bestimmte Stoffe als Pflanzenschutzmittel ausdrücklich durch den Unionsgesetzgeber verboten, kann ein Mitgliedstaat diese nicht über eine Ausnahmevorschrift doch zulassen. Der Europäische Gerichtshof lässt Ausnahmen nur für Stoffe zu, die nicht von der Genehmigungsverordnung erfasst sind. Die Stoffe Thiamethoxam und Clothianidin, die für das Bienensterben mitverantwortlich gemacht werden, dürfen damit nicht zur Behandlung von für das Freiland bestimmtem Saatgut eingesetzt werden.

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Freitag, 7.5.2021
Bienen-Gifte: Bayer scheitert vor EuGH mit Klage gegen Verbot

Im Streit über bienenschädliche Insektizide ist der Chemieriese Bayer gescheitert. Der Europäische Gerichtshof wies Einsprüche des Konzerns gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz zum Verbot bestimmter sogenannter Neonikotinoide als unbegründet zurück. In ihrer Begründung hieß es, dass inzwischen noch schärfere Auflagen für die beiden Bayer-Produkte eingeführt worden seien, ohne dass das Unternehmen dagegen geklagt habe.

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