Freitag, 27.1.2023
Normenkontrollantrag des BUND gegen die "Inntal-Süd"-Verordnung zulässig
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verfügt über die nötige Antragsbefugnis, um gegen die "Verordnung des Landkreises Rosenheim über das Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd" im Wege der Normenkontrolle vorzugehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der BUND war vor Gericht gezogen, weil das Gebiet durch die Verordnung verkleinert wurde. Mehr lesen