Donnerstag, 30.3.2023
Wirksame Kündigung ungeimpfter medizinischer Fachangestellter

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten verstößt laut Bundesarbeitsgericht nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn wesentliches Motiv für die Kündigung nicht die Impfverweigerung ist, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal.

Mehr lesen