Der Ausschluss von mit dem Vakzin von Johnson & Johnson nur einmal geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die mit diesem Vakzin Geimpften gelten also weiter als vollständig geimpft. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Mehr lesenBundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich gegen eine Impfstatusabfrage von Arbeitgebern unter Beschäftigten ausgesprochen. "Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her", sagte er im ARD-"Morgenmagazin". Es gehe nicht, "dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen".
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