Donnerstag, 18.3.2021
STIKO-Empfehlungen folgendes Elternteil entscheidet über Impfung eines Kindes

Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit unter den Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 08.03.2021 entschieden. Dies entspreche dem Kindeswohl am ehesten.

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