Dienstag, 23.2.2021
Rechtsanwälte und Notare müssen auffällige Immobilien-Transaktionen melden

Rechtsanwälte und Notare müssen auf Geldwäsche hindeutende Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen nach einer neuen Verordnung melden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen dagegen gerichteten Eilantrag eines Rechtsanwalts und Notars abgelehnt. Die Meldepflicht sei mit der Verschwiegenheitspflicht vereinbar.

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