Online-Plattformen wie YouTube müssen von Nutzern, die illegal Filme hochgeladen haben, nur die Postanschrift herausgeben, nicht aber deren E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Telefonnummer. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 09.07.2020 in Auslegung der Enforcement-Richtline 2004/48/EG entschieden.
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