Am 19.01.2022 hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Klage eines aus Togo stammenden Anwohners des Stadtteils St. Pauli abgewiesen, der sich durch eine polizeiliche Identitätsfeststellung diskriminiert gefühlt hatte. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, mit der das OVG die Voraussetzungen für polizeiliche Kontrollen in Hamburg konkretisiert. Ein Gefahrenverdacht sei ausreichend. Ein solcher könne unter anderem dann vorliegen, wenn jemand (an einem "gefährlichen Ort") das typische Verhaltensmuster von Drogendealern aufweise.
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