Donnerstag, 13.10.2022
Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die als Verein verfasste Identitäre Bewegung Deutschland als sogenannten Verdachtsfall einstufen und gegebenenfalls auch als gesichert rechtsextremistische Bewegung behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage des Vereins abgewiesen. Es lägen ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen des Vereins vor, so das Gericht.

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