Dienstag, 29.6.2021
Identitäre Bewegung darf als "Verdachtsfall" eingestuft werden

Die Einstufungen der sogenannten Identitären Bewegung als "Verdachtsfall" sowie als "gesichert rechtsextrem" in den Verfassungsschutzberichten 2016 bis 2019 sind nicht zu beanstanden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem heute veröffentlichten Beschluss. Die offen vertretenen Positionen der Bewegung ließen sich nicht mit den Werten des Grundgesetzes vereinbaren, so die Richter. 

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Dienstag, 23.6.2020
Verfassungsschutzbericht 2019 darf “Identitäre Bewegung“ als rechtsextrem einstufen

Die Einstufung der “Identitären Bewegung“ als “gesichert rechtsextrem“ in dem zur Veröffentlichung anstehenden Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019 ist nicht zu beanstanden. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sind die Zielsetzung der Bewegung und insbesondere ihre Politik ethnischer Reinheit nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

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