Mittwoch, 7.7.2021
Geräusch beim Öffnen einer Getränkedose nicht als Unionsmarke eintragungsfähig

Eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für verschiedene Getränke sowie Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden. Dies hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 07.07.2021 entschieden. Es äußerte sich damit erstmals zur Eintragung einer im Audioformat dargestellten Hörmarke.

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