Freitag, 23.7.2021
Keine Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn für häusliches Arbeitszimmer

Wer seine selbstbewohnte Eigentumswohnung - auch in der Haltefrist innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf - wieder verkauft, muss den Veräußerungsgewinn nicht versteuern. Der Bundesfinanzhof hat diesen Grundsatz auch auf eine Wohnung erstreckt, in der sich ein häusliches Arbeitszimmer befindet, weil auch dieses Zimmer in der Regel geringfügig privat genutzt werde. § 23 EStG enthalte keine Bagatellgrenze, daher sei der Veräußerungsgewinn nicht in "privat" und "beruflich" zu teilen.

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