Mittwoch, 2.9.2020
Mehr Unterstützung für Betroffene extremistischer und terroristischer Taten

Betroffene extremistischer und terroristischer Taten sollen künftig auch bei wirtschaftlichen Schäden unterstützt werden. Bislang konnten Gewerbetreibende, deren Bar, Imbiss oder Kiosk – wie in Halle und Hanau – Ziel eines tödlichen Anschlags geworden ist, nicht auf finanzielle Unterstützung in Form der entsprechenden Härteleistungen des Bundes hoffen. Wie das Bundesjustizministerium am 02.09.2020 mitteilte, wird dies nun geändert.

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