Montag, 15.3.2021
Elektronische Übermittlung einer E-Bilanz kann unzumutbar sein

Die elektronische Übermittlung einer Bilanz ist für Kleinstbetriebe wirtschaftlich unzumutbar, wenn dadurch ein erheblicher finanzieller Aufwand verursacht wird. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Es weist dabei darauf hin, dass die dem Schutz von Kleinstbetrieben dienende Härtefallregelung großzügig auszulegen sei.

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