Donnerstag, 27.10.2022
Neue Partnerschaft hat nicht zwangsläufig Verlust des Erbrechts zur Folge

Wenn jemand seinen Lebenspartner testamentarisch zum Erben einsetzt, aber sich dieser noch zu Lebzeiten des Erblassers anderweitig bindet, kann dies zur Unwirksamkeit des Testaments führen. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Erbe nur deswegen eine neue Partnerschaft eingegangen ist, weil die fortgeschrittene Demenz des Erblassers eine Beziehung mit ihm unmöglich machte. Entscheidend ist laut Oberlandesgericht Oldenburg der hypothetische Wille des Erblassers.

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