In Niedersachsen dürfen wieder Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschüler und Hundetrainings von Hundeschulen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Lüneburg hat mit zwei Eilbeschlüssen § 14a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit dieser Schulungen in Erster Hilfe nach § 19 FeV und den Unterricht von Hundeschulen untersagt.
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