Dienstag, 26.1.2021
Hundesalon in Baden-Württemberg darf bei kontaktloser Übergabe der Tiere öffnen

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Betriebsverbot für Hundesalons und Hundefriseurläden in der baden-württembergischen Corona-Verordnung vorläufig insoweit außer Vollzug gesetzt, als Dienstleistungen auch dann untersagt werden, wenn eine kontaktlose Übergabe der Hunde innerhalb fester Zeitfenster erfolgt. Es sei eine Gleichbehandlung mit den zulässigen Abholangeboten des Einzelhandels geboten.

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