Mittwoch, 13.1.2021
Hunde dürfen trotz Corona weiter frisiert werden

Die Tätigkeit als Hundefrisörin ist nicht durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster festgestellt. Der Eilantrag einer Hundefrisörin aus Emsdetten hat damit Erfolg. Die Stadt hatte ihr am 17.12.2020 auf Anfrage mitgeteilt, dass ihr Hundefriseursalon nach den Regelungen des neuerlichen Lockdowns vorläufig bis zum 10.01.2021 zu schließen sei.

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