Mittwoch, 14.4.2021
Wegeunfall bei Schock nach Kollision mit Hund

Ein Wegeunfall liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf dem unmittelbaren Heimweg von seiner Arbeit mit einem Hund kollidiert, der unvermittelt auf die Fahrbahn springt, und der Arbeitnehmer dabei einen Schock erleidet. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Im konkreten Fall war der Kläger nach der Kollision von den Freunden des Hundehalters massiv bedrängt und angegriffen worden. Außerdem wurde sein Auto beschädigt.

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