Dienstag, 18.5.2021
Für nur kurzzeitige Aufenthalte dürfen Hotelzimmer auch fensterlos sein

Hotelzimmer ohne Fenster sind zum kurzfristigen Aufenthalt zulässig. Die höchstzulässige Dauer des Aufenthalts beträgt aber drei Übernachtungen, dies muss die Stadt Hannover durch Beschränkung der baurechtlichen Zulassung sicherstellen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, die die Stadt grundsätzlich verpflichtet hatte, ein Hotel mit fensterlosen Zimmern baurechtlich zu genehmigen.

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