Dienstag, 2.6.2020
Corona: Wellnessbereiche in Hotels bleiben geschlossen

Die Betriebsschließung für Wellnessbereiche von Hotels im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gilt weiterhin. Dies hat der Dritte Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts am 28.05.2020 entschieden und es ablehnt, die entsprechende Verordnung insoweit vorläufig außer Vollzug zu setzen. Denn die Schließung des Wellnessbereichs habe ihre Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz und sei auch weiterhin verhältnismäßig.

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