Montag, 22.8.2022
Schriftzug "BLESSED" auf Hoodie ist kein Herkunftshinweis

Wörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sogenannte Fun-Sprüche könnten auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das die Versagung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen die Verwendung des Wortes "BLESSED" auf der Vorderseite eines Hoodies bestätigte.

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