Dienstag, 24.1.2023
EGMR verurteilt Litauen wegen Verbots eines Märchenbuchs

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Litauen verurteilt, weil das Land gegen ein Märchenbuch mit homosexuellen Hauptfiguren vorgegangen ist. Dies sei ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention. Die Autorin sei in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden, teilten die Richter in Straßburg mit.

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Dienstag, 17.1.2023
Russland wegen Diskriminierung von Homosexuellen verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren verurteilt. Staaten müssten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gleichgeschlechtliche Paare in irgendeiner Form rechtlich anerkennen. Russland verweigere dies allerdings.

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Mittwoch, 14.7.2021
EGMR: Russland muss auch gleichgeschlechtliche Paare anerkennen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland verurteilt, weil es keine offizielle Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen hat. Russland verstieß damit gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie das Straßburger Gericht gestern mitteilte. Das Argument der russischen Regierung, das gesamtgesellschaftliche Interesse begründe sein Vorgehen, wies der EGMR zurück. Rechte von Minderheiten könnten nicht von der Akzeptanz der Mehrheit abhängen.

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Mittwoch, 21.10.2020
Spanien: Homosexualität verschwiegen – Mann muss Ex-Frau entschädigen

Ein Gerichtsurteil löst in Spanien große Empörung aus: Ein Mann wurde in Valencia zur Zahlung einer Entschädigung von 3.000 Euro an seine frühere Ehefrau verurteilt, weil er ihr seine Homosexualität verschwiegen haben soll. Die zuständige Richterin habe aus diesem Grund auch die bereits im Jahr 2011 geschiedene Ehe für nichtig erklärt, berichteten Medien am 20.10.2020 unter Berufung auf Justizkreise.

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Freitag, 8.5.2020
Bundestag beschließt weitreichendes Verbot sogenannter Konversionstherapien

Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien) und das Werben hierfür sollen künftig verboten werden. Das ist Ziel des "Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen", das der Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem hohen Bußgeld geahndet werden.

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