Dienstag, 2.8.2022
Homo-Ampelpärchen in München können bleiben

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage eines Mannes gegen homosexuelle Ampelpärchen im Münchner Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel endgültig abgewiesen. Die Piktogramme seien "ersichtlich eine Botschaft der Sympathie und Toleranz" und würden Betrachter nicht in ihren Rechten verletzen, begründete das Gericht seine Entscheidung vom 20.07.2022.

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