Freitag, 3.6.2022
Geschäftsführer darf Syndikusanwalt bleiben

Wenn klar ist, dass der Aufgabenbereich des Geschäftsführers einer Kreishandwerkerschaft keine hoheitlichen Tätigkeiten umfasst, kann dieser als Syndikusanwalt zugelassen werden. Nachdem der Bundesgerichtshof zunächst Zweifel angemeldet und die Berufung gegen einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer zugelassen hatte, bestätigte der Anwaltssenat jetzt deren Auffassung. Der konkrete Zuschnitt der Tätigkeiten des Juristen lasse keine Gefährdung der Rechtspflege befürchten.

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Donnerstag, 23.7.2020
Hoheitliche Tätigkeit hindert Syndikuszulassung

Die restriktive Linie des Anwaltssenats bei Syndikuszulassungen setzt sich fort. Mit Urteil vom 22.06.2020 stellte er am Bundesgerichtshof klar, dass jede Art hoheitlicher Tätigkeit ein Zulassungshindernis bildet. Der Umfang, in dem solche Aufgaben ausgeübt würden, sei dabei nicht entscheidend.

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