Mittwoch, 12.4.2023
Minderung wegen Covid-Testung vor Hochzeitsfeier

Die auf einer Hochzeitsfeier im Jahr 2022 verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters stellt einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar. Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig entschieden und der Klage einer Gaststättenbetreiberin nur teilweise stattgegeben. Das Paar müsse nur 85 Prozent des dem Grunde nach gerechtfertigten Zahlbetrags von 20.185 Euro bezahlen. 

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Mittwoch, 2.3.2022
Paar muss trotz coronabedingt geplatzter Hochzeit volle Miete zahlen

Ob Paare, deren Hochzeitsfeier wegen der Corona-Maßnahmen geplatzt ist, die Miete für die angemieteten Räumlichkeiten voll zahlen müssen, hängt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von den Umständen des Einzelfalls ab. Im konkreten Fall erachtete der BGH eine Verlegung des Termins für interessengerecht und zumutbar, da die standesamtliche Trauung bereits längere Zeit zurückgelegen hatte.

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Freitag, 28.1.2022
Caterer muss nach coronabedingt geplatzter Hochzeitsfeier Anzahlung zurückzahlen

Kann eine Hochzeitsfeier wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden, darf das Brautpaar von dem vor Ausbruch der Pandemie geschlossenen Catering-Vertrag zurücktreten. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden und den Caterer dazu verurteilt, die vom Brautpaar überwiesene Anzahlung in voller Höhe zurückzuzahlen.

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Donnerstag, 9.12.2021
Hochzeitsfeier kann wegen Corona gegen Ausgleichszahlung abgesagt werden

Angemietete Räumlichkeiten für eine geplante Hochzeitsfeier können wegen Corona gekündigt werden, da mangels Zumutbarkeit der Vertragsdurchführung die Geschäftsgrundlage wegfällt. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dem Vermieter aber im Weg der Vertragsanpassung eine Ausgleichszahlung zugesprochen. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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Mittwoch, 30.9.2020
Keine Hochzeitsfeier mit 250 Gästen in gemieteter Eventhalle

Mieten Privatpersonen eine Eventhalle für eine Hochzeitsfeier, unterliegen sie und ihr Vermieter den Beschränkungen der Corona-Verordnung des Landes. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz am 25.09.2020 entschieden und den Eilantrag eines Inhabers einer Eventhalle abgelehnt. Danach sei eine Hochzeitsfeier mit bis zu 250 Gästen in einer gemieteten Eventhalle nicht erlaubt.

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