Montag, 18.7.2022
Nicht immer uneingeschränkte Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Der Umfang eines Geh- und Fahrtrechts muss sich immer am Einzelfall orientieren und besteht unter Umständen nicht uneingeschränkt. Bei der Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück sind gewisse Beeinträchtigungen der Zufahrtsbreite hinzunehmen. Hierauf weist das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hin. Hierzu seien zum Beispiel die Gegebenheiten vor Ort und der Sinn und Zweck des Fahrtrechts zu berücksichtigen.

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Montag, 23.5.2022
Keine Ausbaubeiträge für ungenutztes Grundstück ohne Zufahrt
Für ein ungenutztes, wild mit Wiese und Sträuchern bewachsenes Grundstück ohne Zufahrt zur Straße dürfen auch dann keine wiederkehrenden Ausbaubeiträge erhoben werden, wenn der Eigentümerin das davor liegende an die Straße angrenzende Anliegergrundstück gehört. Dies geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Eine einheitliche Nutzung beider Parzellen sei im konkreten Fall nicht erkennbar. Mehr lesen