Dienstag, 15.6.2021
Flüchtlingsstatus für Palästinenser aus Hilfsgebiet?

Wer als staatenloser Palästinenser freiwillig ein Schutzgebiet der Vereinten Nationen verlässt, wird in Deutschland nicht als Flüchtling anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht wollte die Flüchtlingseigenschaft nicht zuzuerkennen, ohne zu wissen, warum genau der Mann das Hilfsgebiet in Syrien verlassen hatte. Nur wenn die UNRWA in Syrien nicht in der Lage gewesen sei, ihm während des Krieges zumutbare Lebensverhältnisse zu gewähren und ihn zu schützen, könne etwas anderes gelten.

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