Ernst und emotional haben die Abgeordneten des Bundestags eine Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. In erster Lesung wurden am Freitag drei fraktionsübergreifende Entwürfe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Diese sollen nun in den Bundestagsausschüssen weiter beraten werden. Mehrere Abgeordnete setzten sich für einen Gruppenantrag ein, mit dem die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden soll.
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