Mittwoch, 12.10.2022
Klagen gegen hessische Heimatumlage bleiben erfolglos

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die kommunalen Grundrechtsklagen der Gemeinde Biebergemünd, der Städte Büdingen, Schwalbach am Taunus und Stadtallendorf sowie der Stadt Frankfurt am Main gegen die sogenannte Heimatumlage am Mittwoch zurückgewiesen. Die Bestimmungen beruhen nach Ansicht des StGH auf Gründen des Gemeinwohls. Denn sie sollen die erheblichen Unterschiede beim Gewerbesteueraufkommen der hessischen Kommunen verringern.

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