Montag, 21.9.2020
Schaumwein darf trotz zweiter Gärung in Spanien "Italian Rosé" heißen

Schaumwein aus in Italien geernteten und zu Wein verarbeiteten Trauben darf als Produkt aus Italien beworben werden, auch wenn die zweite Gärung und die damit verbundene Verarbeitung des Grundweins zu Schaumwein in Spanien erfolgt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 11.09.2020 entschieden und die Beschwerde eines Weinherstellers zurückgewiesen.

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