Dienstag, 24.11.2020
Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung "Ugah, Ugah!"

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen einer menschenverachtender Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen. Sie sei bereits unzulässig, so die Verfassungsrichter, die aber gleichwohl erläuterten, dass die Beschwerde auch nicht begründet gewesen wäre. Der Beschwerdeführer hatte während einer Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah!“ bedacht.

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