Freitag, 26.8.2022
Corona: Regelung zur Hemmung der Unterbrechungsfristen im Strafprozess soll verlängert werden

Die Re­ge­lung, nach welcher der Lauf der Unterbrechungsfristen im Strafverfahren un­ab­hän­gig von der Dauer der Haupt­ver­hand­lung ge­hemmt ist, so­lan­ge diese auf­grund von Schutz­maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung der Ver­brei­tung von Co­ro­na-In­fek­tio­nen nicht durch­ge­führt wer­den kann, soll­ ver­län­gert wer­den. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen. Die Höchstdauer der Hemmung soll auf einen Monat - im Vergleich zu bislang zwei Monaten - verkürzt werden.

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