Die Regelung, nach welcher der Lauf der Unterbrechungsfristen im Strafverfahren unabhängig von der Dauer der Hauptverhandlung gehemmt ist, solange diese aufgrund von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Corona-Infektionen nicht durchgeführt werden kann, soll verlängert werden. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen. Die Höchstdauer der Hemmung soll auf einen Monat - im Vergleich zu bislang zwei Monaten - verkürzt werden.
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