Behinderte Pflegeheimbewohner müssen nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln. Denn die Selbstbestimmung behinderter Menschen sei vorrangig vor vermeintlich besseren Hilfsangeboten, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren. Zugrunde lag der Fall eines 52-jährigen schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mannes, der vom Sozialamt zu einem Wechsel gedrängt worden war.
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