Dienstag, 25.5.2021
Kein Zwang zum Heimwechsel aufgrund Behinderung

Behinderte Pflegeheimbewohner müssen nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln. Denn die Selbstbestimmung behinderter Menschen sei vorrangig vor vermeintlich besseren Hilfsangeboten, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren. Zugrunde lag der Fall eines 52-jährigen schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mannes, der vom Sozialamt zu einem Wechsel gedrängt worden war.

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