Mittwoch, 1.6.2022
Trotz coronabedingter Beschränkungen volles Heimgeld zu zahlen

Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung dürfen das Heimentgelt nicht wegen coronabedingter Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen kürzen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klargestellt und den Antrag der Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts für eine geplante Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Nach Ansicht des BGH besteht in dem konkreten Fall kein Revisionszulassungsgrund.

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