Mittwoch, 29.6.2022
Wirksamer Vollstreckungsauftrag durch Nachreichen einer Vollmacht

Die fehlende Vertretungsmacht eines Inkassodienstleisters, der von einem Gläubiger mit der Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beauftragt wurde, führt nicht zur Nichtigkeit der erlassenen Vollstreckungsmaßnahme. Sie ist laut Bundesgerichtshof anfechtbar und kann durch nachträgliche Vorlage geheilt werden. Der Schutz des Schuldners erfordere keine andere Entscheidung.

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