Mittwoch, 10.3.2021
Gratismuster nicht rezeptpflichtiger Medikamente für Apotheken

Pharmazeutische Unternehmen dürfen Gratismuster nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel grundsätzlich an Apotheker abgeben. Die Abgabe "zu Demonstrationszwecken" ist dann zwar nicht als unzulässige Abgabe von Medikamenten wettbewerbswidrig, könnte aber laut Bundesgerichtshof trotzdem gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen.

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