Freitag, 3.2.2023
Keine Ersatzzwangshaft für verweigerten Heckenschnitt

Wer einer Pflicht zum Heckenschnitt trotz mehrfacher Zwangsgeldfestsetzung nicht nachkommt, kann nicht per Ersatzzwangshaft dazu bewegt werden. Denn die Anordnung von Ersatzhaft stelle sich als unverhältnismäßig dar, so das Verwaltungsgericht Gießen. Das gelte vor allem dann, wenn die Gemeinde den Heckenschnitt inzwischen selbst durchgeführt habe, die Inhaftierung also nur die zukünftige Pflichterfüllung sichern soll.

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