Freitag, 27.5.2022
Neuwied: Deutliche Anhebung des Hebesatzes für Grundsteuer B rechtens

Die Stadt Neuwied durfte den Hebesatz für die Grundsteuer B von 420% auf 610% anheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und auf das der Stadt im Rahmen ihrer Finanzhoheit zustehende weite Satzungsermessen verwiesen. Insbesondere sei die Anhebung nicht willkürlich, sondern angesichts des hohen Haushaltsdefizits der Stadt sachlich gerechtfertigt.

Mehr lesen